Die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz darf weiterhin in Bayern praktiziert werden, da sie für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich ist. Hygienekonzept VERHALTENSREGELN WÄHREND DER CORONA-ZEIT Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sollte, wo immer möglich eingehalten werden – nicht nur im Praxisraum, sondern auch beim Betreten […]